〈   Governance und Cyberrisiken
Mindeststandards

Chapter 4.1

Personal


Durch Anwendung der folgenden personalbezogenen Mindeststandards können sich Unternehmen vor Cyberrisiken schützen:

  1. Sensibilisierung und Schulung: Regelmässige und systematische Schulung der Angestellten in Fragen der Cybersicherheit, insbesondere zu Bedrohungsarten, Schutzmöglichkeiten und Verfahren.
  2. Management: Sicherstellung eines effizienten Managements von Externen, insbesondere von Lieferanten und wichtigen Partnern.
  3. Verantwortlichkeit: Zuweisung von Rollen und Festlegung der Zuständigkeiten im Bereich der Cybersicherheit
  4. Kultur: Entwicklung einer Cybersicherheitskultur durch ein klares und frühes Engagement der Geschäftsleitung
  5. Regeln und Richtlinien: Ausarbeitung klarer und präziser Regeln für das Verhalten der Mitarbeitenden, z. B. starke Passwortregeln und eine Protokollierung des Vorfallsmanagements.

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