〈   Gesetzgebung und Compliance
Bundesgesetz über den Datenschutz in der Schweiz (DSG und nDSG)

Chapter 1.6

Was Sie tun sollten


  • Ernennen Sie innerhalb des Unternehmens einen oder mehrere Verantwortliche, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften durchzusetzen.
  • Nehmen Sie eine Erfassung der bearbeiteten Personendaten vor, um das Risiko zu bewerten und den Umfang der einzuhaltenden Konformitätsanforderungen zu bestimmen.
  • Gewährleisten Sie die Datensicherheit durch Anwendung der Datenschutzgrundsätze «durch Technik» (Privacy by Design) und «durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen» (Privacy by Default).
  • Kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach (Datenschutzerklärung, Verträge usw.).
  • Erstellen Sie ein Bearbeitungsverzeichnis.
  • Überprüfen Sie Ihre Verträge mit Subunternehmern und nehmen Sie allenfalls Anpassungen vor.
  • Nehmen Sie eine Überprüfung und Anpassung grenzüberschreitender Datenströme vor.
  • Richten Sie Verfahren für den Umgang mit Sicherheitsverletzungen ein (Benachrichtigung des EDÖB und der betroffenen Personen).
  • Richten Sie ein Verfahren für den Umgang mit Auskunftsgesuchen ein.
  • Erstellen Sie Aufbewahrungsrichtlinien, um die angemessene Aufbewahrungsdauer zu bestimmen und zu überprüfen.
  • Vernichten Sie nicht mehr benötigte Daten.
  • Führen Sie Mitarbeiterschulungen durch.

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