Strafrechtliche Sanktionen umfassen Bussen bis 250 000 Franken.
Zum Vergleich: Die DSGVO sieht Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr vor.
Die in der DSGVO vorgesehenen Bussgelder richten sich jedoch gegen das fehlbare Unternehmen selbst, während die Schweizer Bussen gegen die verantwortlichen natürlichen Personen verhängt werden.
Hinzu kommt das Risiko von Zivilklagen. Die betroffenen Personen können Schadensersatz, die Anerkennung des immateriellen Schadens und die Herausgabe von Gewinnen verlangen, aber auch konkrete Massnahmen betreffend die Datenverarbeitung. Data subjects can claim damages, satisfaction and the handing over of profits, and also demand that concrete measures be taken regarding data processing.
Beispielsweise kann die betroffene Person ein vollständiges oder teilweises Bearbeitungsverbot, ein Verbot der Bekanntgabe an Dritte oder die Löschung oder Berichtigung ihrer Personendaten verlangen.