In einer Krisensituation sieht der BCP regelmässig die Einbeziehung externer Parteien vor, und zwar sowohl bei der Bewältigung der Krise selbst (Expertinnen und Experten, Dienstleister, Partner) als auch bei der Bewältigung ihrer Auswirkungen (Lieferanten, Subunternehmer, Kundinnen und Kunden, Behörden). Während die nicht in den BCP involvierten externen Parteien in den Bereich der Kommunikation fallen (siehe oben), geht es bei Expertinnen und Experten und Dienstleistern primär darum, dass sie jederzeit abrufbar sein müssen. Daher sollte ihre Verfügbarkeit sichergestellt werden.