Das Datenschutzgesetz (DSG) ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1992, das auf die Bearbeitung von Personendaten Anwendung findet.
Um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde im Januar 2021 ein neues Datenschutzgesetz (nDSG) verabschiedet. Das nDSG tritt im September 2023 in Kraft und sieht keine Übergangsfrist vor.
Das nDSG dient dem Schutz der Grundrechte von natürlichen Personen mit Sitz in der Schweiz, deren Personendaten durch Privatunternehmen oder den Staat bearbeitet werden. Mit diesem Gesetz werden den Unternehmen neue Pflichten auferlegt, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung, den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung von Personendaten.
Daher ist es für Schweizer Unternehmen aus Gründen der Gesetzeskonformität wichtig, sich mit den Auswirkungen und Anforderungen dieses neuen Gesetzes vertraut zu machen.